Neues offenes Zollager (OZL) in Schwarzenbach
03.11.2025
Es freut uns sehr, Ihnen mitzuteilen, dass die Holenstein AG die offizielle Bewilligung der Zollverwaltung für ein offenes Zolllager (OZL) in Schwarzenbach erhalten hat. Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für unser Unternehmen.
Was ist ein offenes Zolllager (OZL)?
Ein offenes Zolllager ist ein von der Zollverwaltung bewilligtes und überwachtes Lager, in dem nicht verzollte Waren aus dem Ausland aufbewahrt werden dürfen (hauptsächlich Alkohol und Tabakwaren).
Das bedeutet:
Die Waren bleiben im Lager, ohne dass sofort Zoll oder Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Erst wenn die Waren tatsächlich in die Schweiz eingeführt oder verkauft werden, erfolgt die Verzollung. 
Solange die Ware im OZL bleibt, gilt sie zollrechtlich als nicht eingeführt. Diese Lösung ist besonders wirtschaftlich und flexibel, weil sie es ermöglicht, internationale Warenflüsse effizient zu koordinieren und Waren sicher zwischenzulagern. Alles geschieht unter zollamtlicher Kontrolle.
Was bedeutet dies für Sie als Kunde?
In der Einführungsphase wird das OZL schrittweise in den laufenden Betrieb integriert.
Zukünftig wird es ein fester Bestandteil unseres Dienstleistungsportfolios sein und Ihnen als Kunde zur Verfügung stehen.
Damit schaffen wir neue Möglichkeiten, unsere Logistikprozesse effizienter zu gestalten und Ihnen noch umfassendere Dienstleistungen anzubieten, insbesondere im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Bitte Javascript aktivieren! / Tel. 071 929 55 88 zur Verfügung.