Newsletter Holenstein AG - Juli 2024
31.07.2024
Lehrabschluss 2024
Wir gratulieren unseren 14 Lernenden der Holenstein AG und Holenstein GmbH ganz herzlich zum bestandenen Lehrabschluss!
Die Firma Holenstein bedankt sich bei allen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern für den grossartigen Einsatz während der gesamten Lehrzeit. Die letzten Wochen waren für unsere Lernenden voller bedeutender Momente und Meilensteine, die sie erfolgreich gemeistert haben. Wir sind sehr stolz auf die guten Leistungen und gratulieren allen ganz herzlich zum erfolgreichen Abschluss.
Ein besonderer Dank gilt auch unseren Ausbilderinnen und Ausbildern für die tägliche Betreuung und die fachgerechte Ausbildung unserer Lernenden. Es ist immer wieder eine schöne Herausforderung, unsere Lernenden erfolgreich ans Ziel zu begleiten.
Wir freuen uns auf unsere Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger, welche weiterhin in unserem Unternehmen tätig sein werden und ihr Erlerntes in unserem Alltag einsetzen. Für ihre berufliche Zukunft wünschen wir allen viel Freude und Erfolg.
Ab dem 5. August 2024 dürfen wir wieder 12 neue Lernende in den Berufen Kaufmann/-frau EFZ, Strassentransportfachmann/-frau EFZ sowie Logistiker/-in EFZ bei uns begrüssen. Wir freuen uns und wünschen ihnen einen guten Start und eine spannende Lehrzeit!

LSVA-Erhöhung per 01.01.2025
Der Schweizer Bundesrat will die LSVA ab dem 1. Januar 2025 um 5% erhöhen. Ende 2023 hat der Bundesrat mit dem Verlagerungsbericht bereits angekündigt, dass die LSVA per anfangs 2025 angehoben wird. Der Bundesrat will die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den 1. Januar 2025 an die Teuerung anpassen, um den Schienengüterverkehr durch die Alpen zu stärken. Zudem will er Bahntransporte auf Strecken unter 600 Kilometern finanziell stärker fördern. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ging mit einer vorliegenden Motion von linker Seite noch weiter. Diese Motion forderte eine Anpassung der LSVA an die Inflation seit 2001, was eine Erhöhung der LSVA um 14% bedeutet hätte. Glücklicherweise hat der Nationalrat die massive Anpassung knapp abgelehnt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die bereits beschlossene Teuerungsanpassung der LSVA von 5% per 01.01.2025. |
Entwicklung Staustunden / STEP 2030 (Strategischen Entwicklungsprogramm)
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) berichtet in seinem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht, dass im Jahr 2023 insgesamt 48'807 Staustunden auf den Schweizer Nationalstrassen registriert wurden.
Im Vergleich zum Jahr 2022 mit 39'863 Stunden bedeutet dies einen Anstieg von 22.4%. Leider zeigt sich zu Beginn des Jahres 2024 ein anhaltend negativer Trend bei der Entwicklung der Staustunden im Vergleich des Vorjahres.

Bedeutung der Abstimmung über den STEP 2030
Bis 2030 sollen fünf landesweite Projekte zur Erweiterung des Nationalstrassennetzes für insgesamt CHF 11.6 Milliarden umgesetzt werden. Es ist entscheidend, bereits jetzt die Kräfte für die bevorstehende Abstimmung über den STEP 2030 zu mobilisieren.
Zu den laufenden Projekten gehören zum Beispiel der Bau einer neuen Röhre im Rosenbergtunnel in St. Gallen, die Engpassbeseitigung Winterthur sowie der Ausbau der Westumfahrung Zürich. Diese Projekte sollen dazu beitragen, einen drohenden Verkehrskollaps in diesen Regionen zu vermeiden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: STEP Nationalstrassen - UVEK (admin.ch)
Mehrere Verbände haben gegen den STEP 2030 das Referendum ergriffen, wodurch das Schweizer Volk im Herbst darüber abstimmen wird. Eine Ablehnung bei der Abstimmung hätte schwerwiegende Folgen für unser Gewerbe und würde die Kosten für Wirtschaft und Konsumenten weiter erhöhen.
Trotz der erheblichen Herausforderungen, mit denen unsere Branche konfrontiert ist, engagieren wir uns, unsere Dienstleistungen auch künftig in gewohnt hoher Qualität anzubieten. Wir blicken optimistisch auf die kommenden Monate und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir schätzen die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihren Geschäften sowie eine angenehme Sommerzeit.
Freundliche Grüsse
Familie Holenstein
