Bisher haben viele Unternehmen ihre Zollabwicklung über das sogenannte ZAZ-Konto abgewickelt. Dieses diente gleichzeitig als Identifikation sowie für Abrechnung und Zahlung gegenüber der Zollverwaltung.
Mit der Einführung von Passar 2.0 wird dieses System nun grundlegend erneuert. Das bisherige ZAZ-Konto wird durch die Geschäftspartner-ID (GP-ID) ersetzt. Diese Umstellung betrifft alle importierenden Unternehmen.
Die GP-ID wird künftig die zentrale Identifikationsnummer im Warenverkehr mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sein.
Wichtig: Eine automatische Umstellung erfolgt nicht. Unternehmen müssen sich selbstständig im ePortal des Bundes registrieren und eine GP-ID beantragen.
Was ändert sich für Sie?
Mit der Umstellung ergeben sich einige grundlegende Änderungen:
- Jedes Unternehmen verfügt künftig nur noch über eine einzige GP-ID, die an die UID-Nummer gebunden ist. Mehrere ZAZ-Konten sind nicht mehr möglich.
- Dokumente und Rechnungen werden künftig über das ePortal des Bundes bezogen. Der Versand von PDF-Rechnungen wird eingestellt.
- Sicherheiten werden künftig risikobasiert statt pauschal abgewickelt.
Übergangsphase
Die Umstellung erfolgt schrittweise. Der Zeitpunkt der Umstellung kann innerhalb der Übergangsphase individuell festgelegt werden. Während dieser Phase laufen beide Systeme parallel:
- Im bisherigen System (e-dec) bleibt das ZAZ-Konto weiterhin gültig
- Im neuen System (Passar) ist die GP-ID zwingend erforderlich
Was Sie jetzt tun sollten
Damit die Umstellung reibungslos erfolgt, empfehlen wir Ihnen umgehend, die folgenden Schritte umzusetzen:
- Registrierung im ePortal des Bundes und Beantragung der passenden GP-Rolle
- Erfassung von Filialen, sofern mehrere Standorte vorhanden sind
- Klärung der internen Organisation und Prozesse
- Abstimmung mit Ihrem Spediteur bezüglich der Umstellung
- Vorbereitung des zukünftigen Dokumentenbezugs über das ePortal